Du willst wissen, wie oft du dein Baugerüst prüfen musst?
Diese Frage stellen sich viele Bauherren und Handwerker.
Eine falsche Prüffrequenz kann nicht nur teuer werden, sondern auch gefährlich.
Hier erfährst du alle wichtigen Prüfintervalle und Vorschriften!
Inhaltsverzeichnis
Gesetzliche Grundlagen für Gerüstprüfungen
Die Häufigkeit der Baugerüstprüfung ist in Deutschland klar geregelt. Nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) müssen Gerüste regelmäßig kontrolliert werden.
Diese Vorschriften gelten für alle Arten von Baugerüsten – vom einfachen Fassadengerüst bis zum komplexen Hängegerüst. Verstöße können zu Bußgeldern und im schlimmsten Fall zu Unfällen führen.
Die drei wichtigsten Prüfintervalle
Tägliche Sichtprüfung
Jeden Tag vor Arbeitsbeginn muss eine Sichtprüfung des Baugerüsts durch geschulte Mitarbeiter erfolgen. Diese umfasst:
- Kontrolle der Beläge auf Vollständigkeit und Beschädigungen
- Prüfung der Geländer und Seitenschutz
- Sichtbare Überprüfung der Verbindungselemente
- Kontrolle auf Veränderungen durch Witterung
Wöchentliche Regelprüfung
Einmal pro Woche muss eine intensivere Prüfung durch eine befähigte Person stattfinden. Diese Person benötigt spezielle Qualifikationen und Erfahrung im Gerüstbau.
Die wöchentliche Prüfung beinhaltet die Kontrolle aller sicherheitsrelevanten Bauteile und eine Dokumentation der Ergebnisse.
Außerordentliche Prüfungen
Zusätzlich zu den regelmäßigen Intervallen sind außerordentliche Prüfungen nach besonderen Ereignissen erforderlich:
- Nach Sturm oder extremen Witterungsbedingungen
- Nach längeren Arbeitsunterbrechungen (mehr als 4 Wochen)
- Nach Veränderungen am Gerüst
- Bei Verdacht auf Schäden oder Mängel
Wer darf Baugerüste prüfen?
Nicht jeder darf eine Gerüstprüfung durchführen. Die Qualifikationen sind gesetzlich festgelegt:
Für die tägliche Sichtprüfung: Jeder geschulte Mitarbeiter, der über entsprechende Kenntnisse verfügt.
Für die wöchentliche Regelprüfung: Eine befähigte Person mit nachgewiesener Fachkunde. Diese muss eine spezielle Ausbildung absolviert haben oder über langjährige Berufserfahrung im Gerüstbau verfügen.
Dokumentation der Prüfungen
Alle Prüfungen müssen schriftlich dokumentiert werden. Das Prüfprotokoll sollte folgende Informationen enthalten:
- Datum und Uhrzeit der Prüfung
- Name und Qualifikation des Prüfers
- Art und Umfang der Prüfung
- Festgestellte Mängel und Maßnahmen
- Freigabe zur weiteren Nutzung
Diese Dokumentation muss während der gesamten Nutzungsdauer des Gerüsts aufbewahrt werden.
Besondere Regelungen für verschiedene Gerüsttypen
Je nach Gerüstart können sich die Prüfintervalle unterscheiden:
Rollgerüste benötigen vor jeder Standortveränderung eine Kontrolle. Hängegerüste erfordern intensivere Prüfungen aufgrund des höheren Risikos.
Bei Wetterschutzgerüsten sind zusätzliche Kontrollen der Planen und Befestigungen notwendig, besonders nach Sturm oder starkem Wind.
Häufige Prüffehler vermeiden
Viele Unfälle entstehen durch unvollständige oder oberflächliche Prüfungen. Achte besonders auf:
- Lose oder beschädigte Kupplungen
- Durchgebogene oder gerissene Gerüstbohlen
- Fehlende oder defekte Seitenschutzteile
- Unzureichende Verankerung am Bauwerk
Fazit: Sicherheit durch regelmäßige Kontrolle
Die Häufigkeit der Baugerüstprüfung ist klar geregelt: täglich Sichtprüfung, wöchentlich Regelprüfung durch befähigte Personen. Zusätzlich sind außerordentliche Prüfungen nach besonderen Ereignissen erforderlich.
Eine gewissenhafte Prüfung schützt nicht nur vor Unfällen, sondern auch vor rechtlichen Konsequenzen. Investiere in qualifiziertes Personal und dokumentiere alle Prüfungen sorgfältig – deine Sicherheit und die deiner Mitarbeiter stehen an erster Stelle.